Wir machen uns stark, damit Kinder und Jugendliche Sport und/oder Musik als Hobby betreiben können. Dazu ist eine Unterstützung sowohl durch Einmalzahlungen als auch über monatliche Zuschüsse möglich. Beispiele dazu finden Sie auf der entsprechenden Seite dieser Homepage.
Die Stiftung will Kinder und Jugendliche unterstützen. Das heißt: Nach unten gibt es keine Altersgrenze, die Förderung endet in der Regel jedoch mit der Volljährigkeit.
Über das 18. Lebensjahr hinaus kann eine Förderung nach einem erneuten Gespräch und entsprechender Prüfung der Situation fortgesetzt werden. Dies hat sich als durchaus wichtig erwiesen, da mit der Volljährigkeit oft andere Fördermöglichkeiten wegfallen.
Im persönlichen Gespräch wird geklärt, wie hoch die Eigenleistung der Familie sein kann. Eine vollständige finanzielle Unterstützung für das Hobby spricht die Stiftung nicht aus. Nur in ganz besonderen Einzelfällen kann dies einmal geschehen.
Die Gespräche finden nach Absprache i.d.R. am Nachmittag statt:
Grenzwehr 56, 28325 Bremen
oder
Bornstraße 12/13, 28195 Bremen.
Anträge können laufend gestellt werden und werden durchgehend bearbeitet!
Da die Satzung der Stiftung Kinder und Jugendlicher einiger Orts- und Stadtteile Bremens vorrangig berücksichtigt, gibt es für die anderen Antragsteller feste Termine bei den Zusagen. Diese sind:
eines jeden Jahres.
Um zum folgenden Termin berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge spätestens bis zum 1. des Vormonats vollständig vorliegen. (1. Dezember, 1. April, 1. August)
Kurzfristige Änderungen dieser Fristen können Sie jeweils auf der Seite "Aktuelles" finden.
Vollständig heißt:
Die Unterlagen wie z.B. Bremen-Pass bzw. Bescheid über ALG II (Hartz IV), Wohngeld oder Kinderzuschlag bzw. sonstige Nachweise über die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung
und
Abschluss eines persönlichen Gesprächs.
Andernfalls kann eine Förderung erst zu dem nächsten Termin aufgenommen werden!
Seitens der Stiftung ist es unwichtig, wo der Sport betrieben wird und um welchen Sport es sich handelt. Auch beeinflusst die Art oder der Ort des Musikunterrichtes nicht die Entscheidung über einen Antrag.
In den Antragsgesprächen ergibt es sich manchmal, dass weitere Kinder der Familie in der Freizeit gern Sport treiben oder Musik machen möchten.
Um eine Gleichbehandlung unter Geschwistern sicherzustellen, werden diese bei Neuanträgen bevorzugt behandelt.
Die Stiftung kann für einzelne Kinder/Jugendliche gleichzeitig je eine Sportart oder Musikunterrichtsfach unterstützen. Doppelte Unterstützungen aus dem Bereich Musik oder Sport sind jedoch nicht möglich!